Als Bereitschaftsdienst versteht man einen Notdienst, der üblicherweise die Zeiten außerhalb der regulären Sprechstunden abdeckt, insbesondere nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Im Notfall sollte Ihr erster Ansprechpartner daher immer der zuständige Bereitschaftstierarzt sein, der Sie gegebenen Falls, je nach Schweregrad des Notfalls, weiter überweist.
Ab dem 01.01.2025 ist unser Bereitschaftsdienst neu geregelt. Über eine zentrale Telefonnummer erreichen Sie den für Sie zuständigen Tierarzt. Bitte halten sie während des Anrufs die Postleitzahl von dem Bereich in dem sie sich gerade aufhalten bereit.
01805843736
0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
An den folgenden Tagen hat unsere Praxis Bereitschaftsdienst:
12.01.2025
25.01.2025
12.02.2025
14.04.2025
20.04.2025
05.05.2025
24.05.2025
08.06.2025
16.06.2025
16.07.2025
24.08.2025
31.08.2025
13.09.2025
03.10.2025
24.10.2025
10.11.2025
19.12.2025
Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils am Freitag 18:00 Uhr und dauert bis Montag 08:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag jeweils von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Der Bereitschaftsdienst findet nur für Kleintiere (Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, etc. ) statt. Für die Behandlung von Großtieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, etc.) wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Kollegen.
Bitte melden Sie sich stets vorab telefonisch an und geben Sie dabei neben Ihrem Namen auch an, um was für ein Tier es sich handelt, welche Art Notfall es ist und sagen Sie uns gern Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Der Bereitschaftsdienst bedeutet für den jeweiligen Tierarzt eine zusätzliche Belastung neben dem normalen Praxisablauf. Wir bitten Sie daher, diesen wirklich nur bei Notfällen in Anspruch zu nehmen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten.
Bitte beachten Sie, dass für Leistungen während der Bereitschaftszeiten ein Zuschlag zum Regelgebührensatz erhoben wird (mindestens der doppelte Gebührensatz) und ab 14.02.2020 zusätzlich eine Gebühr für tierärztlichen Notdienst in Höhe von
50 € zu entrichten ist.