Den aktuellen Plan für den Tierärztlichen Bereitschaftsdienst sowie weiter Informationen finden Sie auf der Seite vom Landratsamt Pirna.
Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils am Freitag 19:00 Uhr und dauert bis Montag 07:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag jeweils von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Der Bereitschaftsdienst findet nur für Kleintiere (Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, etc. ) statt. Für die Behandlung von Großtieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, etc.) wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Kollegen.
Sie erreichen uns im Notdienst unter der Telefonnummer 0174-7202953.
Bitte melden Sie sich stets vorab telefonisch an und geben Sie dabei neben Ihrem Namen auch an, um was für ein Tier es sich handelt, welche Art Notfall es ist und sagen Sie uns gern Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Tierarztpraxis Dr. Cornelia Hurlbeck,
Obercarsdorfer Str. 3
01744 Dippoldiswalde, OT Reichstädt
Tel.: 03504-612527 oder 0170-9612666
Tierarztpraxis TA Jens Richter
An der Weißeritz 17a
01705 Freital
Tel.: 0351-6491285
Tierarztpraxis Dr. Tobias Gieseler
Obercunnersdorfer Str. 10
01738 Dorfhain
Tel.: 035055-64558
Tierarztpraxis TA Thomas Kießling
Kreischaer Str. 2a
01728 Possendorf
Tel.: 035206-21381
Tierarztpraxis TA Lutz Gläser
Talmühlenstr. 39a
01737 Kurort Hartha
Tel.: 0171-4089928
Tierarztpraxis Ulf Ulrich
Dresdner Str. 399
01705 Freital
Tel.: 015234526231
Tierarztpraxis Dr. Doreen Solarek
Landbergweg 34
01723 Wilsdruff
Tel.: 035204-48011
Ihr erster Ansprechpartner, sollte immer der zuständige Bereitschaftstierarzt sein (diesen finden Sie entsprechend Ihres Landkreises in der aktuellen Tageszeitung), der Sie gegebenen Falls, je nach Schweregrad des Notfalls weiter überweist..
Der Bereitschaftsdienst bedeutet für den jeweiligen Tierarzt eine zusätzliche Belastung neben dem normalen Praxisablauf. Wir bitten Sie daher, diesen wirklich nur bei Notfällen in Anspruch zu nehmen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten.
Bitte beachten Sie, dass für Leistungen während der Bereitschaftszeiten ein Zuschlag zum Regelgebührensatz erhoben wird (mindestens der doppelte Gebührensatz) und ab 14.02.2020 zusätzlich eine Gebühr für tierärztlichen Notdienst in Höhe von
50 € zu entrichten ist.